Anmelden eines deutschen Pkw in Frankreich

Hier wird beschrieben, wie man seinen deutschen Pkw in Frankreich ohne den Umweg über ein Ausfuhrkennzeichen anmeldet, zum Beispiel im Rahmen eines Umzugs von Deutschland nach Frankreich. Die Informationen beziehen sich auf eigene Erfahrungen mit Stand Dezember 2011.

Konformitätserklärung / Certificat of Conformity (CoC)

Dieses Dokument wird für die Contrôle Technique und die Zulassung bei der Präfektur benötigt und sollte daher als erstes beschafft werden. Der einfachste und kostengünstigste Weg geht über den Hersteller des Fahrzeugs. Wie das beim betreffenden Hersteller funktioniert, kann einem bei nicht-französischen Herstellern der „Service des homologations“ der französischen Niederlassung sagen. Bei Volkswagen kann man das Zertifikat unter https://coc.volkswagen-logistics.de/ beantragen. Die Ausstellung ist kostenlos. Manche Anbieter der Contrôle Technique verlangen ein CoC auf Französisch, wozu sie aber nicht berechtigt sind, da die Nummerierung einzelnen Datenfelder auf dem CoC international normiert ist.

Contrôle Technique

Wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist, muss eine technische Prüfung bei einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt werden. Auch wenn zu behebende Mängel festgestellt werden (défauts soumis à contre-visite), kann das Fahrzeug trotzdem angemeldet werden. Die Beseitigung der Mängel muss innerhalb von zwei Monaten durch eine Nachuntersuchung überprüft werden. Bei erfolgreicher Untersuchung erhält man eine Vignette, die an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Bei vielen Anbietern ist die Nachuntersuchung kostenlos oder in einem Paket enthalten, das nur wenige Euros teurer als die normale Untersuchung ist. Es ist also nicht sinnvoll, eventuelle Mängel schon vor der ersten Contrôle Technique vorsorglich reparieren zu lassen. Kosten: knapp. 70 Euro.

Versicherung

Bei der Zulassung wird, anders als in Deutschland, kein Versicherungsnachweis verlangt. Es kann jedoch sein, dass für die Ausstellung des Quitus Fiscal, ein solcher verlangt wird. Spätestens, wenn das Fahrzeug mit französischem Kennzeichen betrieben wird, muss jedoch eine Haftpflichtversicherung „Tiers (Haftpflicht)“ oder „Tous risques (Haftpflicht + Vollkasko)“ bestehen. Die deutsche Versicherung erstellt auf Wunsch eine Bescheinigung auf Deutsch und Englisch über die unfallfreien Jahre in der Haftplicht- und Kaskoversicherung. Die Bescheinigung ist vorläufig, da ja bis zum tatsächlichen Versicherungsende noch ein Schadensfall eintreten könnte. Aufgrund dieser Bescheinigung wird man von der französische Versicherung in eine entsprechende Bonusklasse eingestuft. Eine endgültige Bescheinigung der deutschen Versicherung wurde in meinem Fall nicht verlangt. Der Nachweis der Versicherung erfolgt über eine provisorische grüne Versicherungskarte, ausgestellt auf das deutsche Kennzeichen. Der Versicherungsbeitrag entsprach in meinem Fall in etwa dem Beitrag bei meiner deutschen Versicherung, war sogar etwas günstiger, da zusätzliche Leistungen, wie ein einfacher Rechtsschutz, enthalten waren.

Quitus Fiscal

Mit diesem Dokument weist man gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß importiert wurde, also ggf. anfallende Steuern und Abgaben bezahlt wurden. Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs im Rahmen eines Umzugs fallen zwar keine solchen Abgaben an, dennoch wird das Dokument benötigt. Man erhält den Quitus Fiscal kostenlos beim zuständigen Centre des Finances. Dazu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Kfz-Schein, Personalausweis/Pass, Wohnungsnachweis (Strom-, Gas, Telefon, DSL-Rechnung, nicht älter als 6 Monate), Versicherungsnachweis der französischen Versicherung.

Zulassung / Carte Grise

Der Antrag auf Ausstellung einer Carte Grise muss grundsätzlich persönlich bei der Präfektur des Departements gestellt werden, in dem man seinen Wohnsitz hat, bzw. bei der Préfecture de Police bei Wohnsitz in Paris. Es besteht zwar die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen, allerdings sind die Bedingungen dafür von Departement zu Departement unterschiedlich. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Formular Cerfa n°13754*02 (Kann unter service-public.fr heruntergeladen werden, ist aber auch vor Ort verfügbar),
  • deutscher Kfz-Schein und Kfz-Brief,
  • Personalausweis/Pass, Wohnungsnachweis (Strom-, Gas, Telefon, DSL-Rechnung, nicht älter als 6 Monate),
  • Procès Verbal der Contrôle technique,
  • Konformitätserklärung,
  • Quitus Fiscal.
Bei der Abgabe des Antrags werden die deutschen Fahrzeugpapiere einbehalten. Deshalb benötigt man für die spätere Abmeldung in Deutschland eine gesonderte Bescheinigung (Certificat) der französischen Zulassungsstelle, in welcher die Zulassung unter Angabe des deutschen Kennzeichens bescheinigt wird. Die deutsche Zulassungsstelle verlangt eine Bescheinigung in deutscher Sprache, aber von den französischen Behörden bekommt man das natürlich nicht. Nachdem man die Gebühren bezahlt hat (bar, Scheck, Bankkarte), erhält man ein Certificat Provisoire d'Immatriculation mit dem neuen Kennzeichen. Die Gebühren hängen von der Steuerklasse ab und betrugen in meinem Fall 160 Euro. Die Steuerklassen sind nach Chevaux Fiscaux (Steuer-PS) eingeteilt. Das endgültige Certificat d'Immatriculation (auch Carte Grise genannt) erhält man nach einigen Tagen mit der Post per Einschreiben.

Versicherungsmarke

Mit dem Certificat Provisoire d'Immatriculation erhält man bei der Versicherung die endgültige grüne Versicherungskarte und eine Versicherungsmarke, die an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Dafür bekommt man von der Versicherung eine kleine Klarsichthülle, die an die Windschutzscheibe geklebt wird und in welche die Marke gesteckt wird.

Nummernschilder

Die Schilder besorgt man sich im Autozubehörhandel, bei einer Werkstatt oder einer der großen Zubehör- und Reparaturketten, wie Norauto oder Feu Vert. Bei letzteren kosten die Schilder inklusive Montage knapp 50 Euro.

Abmeldung in Deutschland

Mit den den deutschen Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung geht man zur Kfz-Zulassungsstelle und meldet sein Fahrzeug ab. In meinem Fall wurde die auf Französisch ausgestellte Bescheinigung akzeptiert. Die Versicherungsgesellschaft wird von der Zulassungsstelle informiert und beendet die Versicherung.